Datenschutz in Europa
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Datenschutz nach Themen

Entschließung
gegen
die Veröffentlichung herabsetzender Informationen im Internet

(Entschließung der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 16./17. September 1998, Santiago de Compostela)

Die unabhängigen Datenschutzbehörden der Europäischen Union zusammen mit denjenigen von Island, Norwegen und der Schweiz, die sich im Anschluß an die 20.Internationale Konferenz in Santiago de Compostela am 16. und 17. September 1998 getroffen haben,
sind überzeugt, daß das Internet als ein Mittel dienen kann, die Demokratie zu stärken, indem es den Bürgern erlaubt, besser an öffentlichen Debatten teilzunehmen, und indem es öffentliche Angelegenheiten höhere Publizität verschafft.

Sie machen darauf aufmerksam,

  • dass der Gebrauch eines Mittels wie des Internet zur Verbreitung und Sammlung von Informationen und die Folgen, die dies für die Grundwerte hat, die Anerkennung der Notwendikgkeit von Garantien erfodert und
  • dass derartige Garantien international geschaffen werden müssen, ohne dass damit Hindernisse für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information errichtet werde.

Sie sind der Ansicht, dass auf der Basis der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten, die in vielen Staaten bereits anerkannt sind und die auch für das Internet gelten, alle Staaten, und insbesondere diejenigen, in denen die Nutzung der neuen Technologien am weitesten verbreitet ist, Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen und verstärken und eine internationale Kooperation fördern müssen, die auf den weltweit anerkannten Werten beruhen und die sicherstellen, dass die steigende Nutzung des Internet keine Folgen hervorbringt, die mit dem Schutz personenbezogener Daten und der Persönlichkeitsrechte nicht vereinbar sind.

Sie weisen insbesondere darauf hin,

  • dass Daten, die dafür missbraucht werden könnten, Personen Gefahren auszusetzen oder sie herabzusetzen, auf dem Internet nicht in einer Weise verbreitet werden dürfen, die einen solchen Missbrauch ermöglicht,
  • dass effektive rechtliche und technische Maßnahmen entwickelt werden sollten, die es den betroffenen Personen ermöglichen, die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen und zu kontrollieren,
  • dass effektive Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Übereinstimmung mit den Prinzipien des Datenschutzes duch ale Beteiligten, die verantwortlich für die Verbreitung oder Sammlung personenbezogener Daten im Internet sind oder die technische Infrastruktur des Internet zur Verfügung stellen, sicherzustellen.

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 Letzte Änderung:
 am 03.03.1999
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